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Schülerbeförderung vom Wohnort zum Schulort im Linienverkehr
Im Verkehrsgebiet der Verwaltungsgesellschaft (VWG) des ÖPNV Sömmerda mbH wird die Schülerbeförderung zwischen Wohn- und Schulort für mehrere tausend Schüler im Linienverkehr durchgeführt (seit 1993).
Dies steht in Übereinstimmung mit dem Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und dem Thüringer ÖPNV-Gesetz. Reine "Schulbusse" verkehren nur in Ausnahmefällen (siehe Thema "Vertragsverkehre").
Was bedeutet das ?
Die VWG des ÖPNV erhält vom Schulträger (das ist in der Regel der Landkreis) die Einnahmen aus den Schüler - Monatsfahrkarten. Die Häufigkeit der Linienfahrten und deren Kilometerlänge werden allerdings nicht vergütet. Die VWG des ÖPNV muß das Linienangebot deshalb sehr sorgfältig kalkulieren, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu wahren.
Bei der Schülerbeförderung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Linienverkehr, z.B. das Personenbeförderungsgesetz und die Beförderungsbedingungen.
In den Spitzenzeiten der Schülerbeförderung ist es nicht immer vermeidbar, dass auch Stehplätze genutzt werden müssen. In der Regel betrifft dies jedoch nur kurze Strecken.
Grundsätzlich dürfen die Busse im Linienverkehr so viele Fahrgäste aufnehmen, wie es laut Fahrzeug - Zulassung erlaubt ist. Die zulässigen Sitz- und Stehplätze sind im Innenraum jedes Busses ausgehängt. Bei der Planung des Fahrplans achtet die VWG des ÖPNV jedoch darauf, daß die maximale Platzkapazität möglichst nur zu 80 % ausgeschöpft wird.
Bei unvorhersehbaren Stundenplan - Änderungen kann es allerdings vorkommen, daß die Kapazität der Busse nicht ausreicht. Hier ist auch die Verantwortung der Schulen selbst gefragt, um solche Situationen zu vermeiden.
Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH - Am Unterwege 19, 99610 Sömmerda
(Hier gilt ab 01.12.2021 eine einheitliche Preisobergrenze für Anrufer von 9 cent pro Minute, auch aus den Mobilfunknetzen.)
News vom: 23.09.2024
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Vorteile des Linienverkehrs
Welches sind die Vorteile der Schülerbeförderung im Linienverkehr ?
Dem Schulträger werden übermäßig hohe Ausgaben für reine "Schulbusse" erspart. Andernfalls stünden den Schulen weniger Mittel für andere Zwecke zur Verfügung, z.B. für Sanierungsmaßnahmen oder Ausstattung der Unterrichtsräume.
Die Schüler können sämtliche Linienbusse zwischen Wohn- und Schulort nutzen, auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (außer in den Somnmerferien).
Da die Fahrten der Schülerbeförderung auch von der Allgemeinheit benutzt werden können, wird gerade im ländlichen Raum eine Verbesserung des Angebots im Linienverkehr erreicht.
Alle Fahrten sind im Fahrplan veröffentlicht. Die Abfahrtszeiten können jederzeit nachgelesen werden und bleiben im Normalfall ein Jahr lang unverändert.
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