Fahrkartenanerkennung mit der PVG Weimarer Land für gemeinsam bediente Strecken
- Fahrkartenanerkennung:
(1) Die PVG WL verpflichtet sich, auf den nachfolgend genannten Streckenabschnitten die in Abs. 2 genannten Fahrausweise der VWG anzuerkennen.
- Rastenberg - Buttstädt (Linie 226)
- Buttstädt - Hauenthal (Linie 226)
- Weimar - Hauenthal (Linie 226)
- Schloßvippach - Dielsdorf (Linie 219)
Die VWG verpflichtet sich, auf den nachfolgend genannten Streckenabschnitten die in Abs. 2 genannten VMT-Fahrausweise anzuerkennen.
- Rastenberg - Buttstädt (Linie 278)
- Buttstädt - Hauenthal (Linie 216)
- Weimar - Hauenthal (Linien 216 und 231)
- Sömmerda - Schloßvippach - Dielsdorf (Linie 270)
- Sömmerda – Schloßvippach (Linie 208)
(2) Die Tarifanerkennung gem. Abs. 1 umfasst folgende Zeitkarten mit Gültigkeit auf den genannten Streckenabschnitten:
- Wochenkarte (VMT -Tarif)
- Monatskarte (VMT -Tarif)
- Abo-Monatskarte (VMT -Tarif)
- 9-Uhr-Abo-Monatskarte (VMT -Tarif)
- Schüler-Azubi-Wochenkarte (VMT -Tarif)
- Schüler-Azubi-Monatskarte (VMT -Tarif)
- Schüler-Azubi-Abokarte (VMT -Tarif)
- Baustein VMT-Semesterticket (VMT -Tarif)
- Schüler-Abo (VMT -Tarif)
- Erwachsenen-Wochenkarte (VWG- Tarif)
- Erwachsenen-Monatskarte (VWG- Tarif)
- Azubi-Wochenkarte (VWG- Tarif)
- Azubi-Monatskarte (VWG- Tarif)
- Abo-Monatskarte (VWG- Tarif)
(3) Die PVGWL und die VWG verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung von
- Einzelfahrschein (Erwachsene)
- Einzelfahrschein (Kind)
ausschließlich für Umsteiger in Schloßvippach und ausschließlich auf den Streckenabschnitten
- Schloßvippach - Dielsdorf – Weimar (Linie 219)
- Schloßvippach – Sömmerda (Linien 208 + 270)
(4) Die VWG verkauft an Zusteiger in Sömmerda (Linien 208 + 270), die gleichzeitig Umsteiger in Schloßvippach sind, folgende Fahrscheine nach den VMT-Tarifzonen 532 (Berlstedt) und 20 (Weimar)
- Einzelfahrschein (Erwachsene) (VMT -Tarif)
- Einzelfahrschein (Kind) (VMT -Tarif)
- Wochenkarte (VMT -Tarif)
- Monatskarte (VMT -Tarif)
- Schüler-Azubi-Wochenkarte (VMT -Tarif)
- Schüler-Azubi-Monatskarte (VMT -Tarif)
Diese Fahrscheine werden auf der Linie 219 der PVGWL anerkannt.
(5) Anerkannt werden nur solche Fahrausweise, deren Gültigkeit sowohl von der PVG WL als auch von der VWG kontrolliert werden kann. Insbesondere elektronische Fahrausweise (z.B. Chipkarten) werden nur in Verbindung mit Papierquittungen anerkannt, die deren Gültigkeit dokumentieren.
(6) Es gelten die VMT-Tarifbestimmungen und die Tarifbestimmungen der VWG sowie die Beförderungsbedingungen des die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmens.
- So können Fahrgäste die Fahrkartenanerkennung nutzen:
> Fahrgäste mit PVG-bzw. VMT-Fahrkarten zeigen diese in den Linien der VWG des ÖPNV Sömmerda mbH beim Einstieg vor. > Fahrgäste mit Fahrkarten der VWG des ÖPNV Sömmerda mbH zeigen in den Linien der PVG die entsprechende Papier-Quittung und die zugehörige Bus-Pluscard beim Einstieg vor.
- Die früher einheitlichen Fahrpreise sind allerdings seit dem 12.12.2010 (Beitritt der damaligen OVG Weimar zum Verbundtarif Mittelthüringen) unterschiedlich.
|