Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Hintergrund: Sowohl Neueinsteiger im Transportgewerbe als auch erfahrene Fahrer/-innen, die ihre Fahrerlaubnis im Personenverkehr vor dem 10.09.2008 erworben haben, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht für die komplette Weiterbildung erstmals nach 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation, für erfahrene Fahrer/-innen im Personenverkehr erstmals bis zum 10.09.2013.
Die Auffrischung der Qualifikation umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren, die in 5 Modulen mit je sieben Stunden absolviert werden können. Voraussetzung: Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE.
Terminplan der Weiterbildung bei der VWG des ÖPNV Sömmerda:
Modul 1 (bereits erfolgt)
Modul 2 (bereits erfolgt)
Modul 3 (bereits erfolgt)
Modul 4 (bereits erfolgt)
Modul 5 am Samstag, 17.03.2012
Mitarbeiter der VWG des ÖPNV und bereits registrierte Gäste können sich hier für die einzelnen Termine vormerken lassen:
Bitte Kontaktformular benutzen.
(dort als Anliegen "Weiterbildung nach BKrFQG" auswählen)
Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH - Am Unterwege 19, 99610 Sömmerda
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies, welche für die Nutzung unumgänglich sind und keiner Zustimmung bedürfen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung