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| Tarifbestimmungen LANDKREIS WEIMARER LAND |
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Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH
Gültig ab 01.04.2008; Änderungen vorbehalten
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| Inhaltsverzeichnis |
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| Gültigkeitsbereich |
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| Fahrpreise und deren Berechnung |
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| Bus-Pluscards |
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| Bestimmungen zu einzelnen Fahrscheinarten |
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| Sonderregelungen |
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| Weitere Tarifangebote (zum Teil saisonal) |
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Gültigkeitsbereich
Diese Bestimmungen gelten auf den Linien 216 und 231, wenn Einstiegs- und/oder Ausstiegshaltestelle in Weimar oder im Landkreis Weimarer Land liegen.
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Fahrpreise und deren Berechnung
| Einzelfahrpreis 1 - 8 km | 1,40 € | | Einzelfahrpreis 9 - 10 km | 0,17 € / km | | Einzelfahrpreis 11 - 20 km | 0,16 € / km | | Einzelfahrpreis 21 - 30 km | 0,15 € / km | | Einzelfahrpreis ab 31 km | 4,70 € | | Gruppen ab 8 Personen | 10 % Ermäßigung auf den Einzelfahrpreis | | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | frei | | Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 35 % Ermäßigung auf den Einzelfahrpreis | | Kindergruppen (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) ab 8 Personen | 10 % Ermäßigung auf den Kinder-Einzelfahrpreis | | 10-Fahrten-Karte (übertragbar) | 10 % Ermäßigung | | Erwachsenen-Wochenkarte (übertragbar) | 15 % Ermäßigung | | Erwachsenen-Monatskarte (übertragbar) | 28 % Ermäßigung | | Abo-Monatskarte (personengebunden) | 13 % Zusatz-Ermäßigung auf die Erwachsenen-Monatskarte | Azubi-Wochenkarte** (personengebunden)
(** auch für Schüler und Studenten; jedoch generell nur mit mit einer Bus-Pluscard, auf der die Ermäßigungsberechtigung freigeschaltet ist)
Siehe auch >> Rubrik "Schülerbeförderung" >> Thema "Ermäßigungsberechtigung") | 23 % Ermäßigung | Azubi-Monatskarte** (personengebunden)
(** auch für Schüler und Studenten; jedoch generell nur mit mit einer Bus-Pluscard, auf der die Ermäßigungsberechtigung freigeschaltet ist)
Siehe auch >> Rubrik "Schülerbeförderung" >> Thema "Ermäßigungsberechtigung") | 35 % Ermäßigung | | Schwerbehinderte (mit gültiger Wertmarke) | frei | | Schwerbehinderte (ohne gültige Wertmarke) | voller Preis | | Begleitpersonen im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen | frei | | Rollstühle, Hunde, Katzen, Kinderwagen, Fahrräder, Gepäck | frei | | Erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrgäste ohne gültigen oder ohne gültig entwerteten Fahrausweis (gemäß § 9 der Beförderungsbedingungen) | Einzelfahrpreis + 40,00 € Nachlösegebühr | | bei nicht sofortiger Bezahlung des Erhöhten Beförderungsentgelts | + 2,00 € Bearbeitungsgebühr | | Schriftliche Auskünfte | 3,00 € | | Ersatz für verlorengegangene, zerbrochene, eingerissene oder anderweitig beschädigte personalisierte Bus-Pluscards | 5,00 € |
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Bus-Pluscards
- Folgende Fahrscheine werden auf eine Chipkarte (Bus-Pluscard) aufgespeichert:
- Alle Zeitkarten (Erwachsenen-Wochenkarten, Erwachsenen-Monatskarten, Abo-Monatskarten, Azubi-Wochenkarten, Azubi-Monatskarten)
- 10-Fahrten-Karten - Beim Verkauf eines dieser Fahrscheine mit Aufspeicherung auf die Bus-Pluscard kann auf Verlangen zusätzlich eine Papierquittung ausgedruckt werden. Die Papierquittung gilt in den Linien der VWG des ÖPNV Sömmerda mbH nicht als Fahrschein.
- Bis zur vollständigen Einführung der Bus-Pluscard können übergangsweise noch Papierfahrscheine Verwendung finden.
- Die erforderliche Chipkarte (Bus-Pluscard) wird beim erstmaligen Kauf einer der oben genannten Fahrscheinarten kostenlos ausgegeben.
- Ohne aufgespeicherten Fahrschein berechtigt die Bus-Pluscard nicht zur Beförderung.
- Es können unabhängig voneinander bis zu fünf Fahrscheine auf eine Bus-Pluscard aufgespeichert werden (z.B. für unterschiedliche Strecken oder unterschiedliche Zeiträume). Falls sowohl Zeitkarten als auch 10-Fahrten-Karten auf einer Bus-Pluscard aufgespeichert sind, so wird die 10-Fahrten-Karte im Bus nur dann entwertet, wenn keine der Zeitkarten für die Fahrt gültig ist.
- Abo-Monatskarten, Azubi-Wochenkarten und Azubi-Monatskarten können nur auf eine personalisierte, d.h. mit Namen, Vornamen und Passbild versehene Bus-Pluscard aufgespeichert werden. Bei Schülern der allgemeinbildenden Schulen, deren Schulträger direkt mit der VWG abrechnen, kann bis einschließlich 9.Klasse auf das Passbild verzichtet werden.
- Alle Fahrscheine, die auf personalisierte Bus-Pluscards aufgespeichert werden, gelten nur für den/die auf der Bus-Pluscard aufgedruckte/n Inhaber/in.
- Bus-Pluscards ohne Personalisierung, d.h. ohne Name, Vorname und Passbild sind übertragbar.
- Falls bestimmte Fahrscheine der VWG im Rahmen einer Fahrscheinanerkennung bzw. eines Gemeinschaftstarifs auch für andere Verkehrsunternehmen (z.B. EVAG, DB AG, OVS) gelten, so ist bei diesen Verkehrsunternehmen nicht die Bus-Pluscard, sondern die Papierquittung als Fahrschein gültig.
- Für Fahrscheine, die sich auf verlorengegangenen, zerbrochenen, eingerissenen oder anderweitig beschädigten Bus-Pluscards befunden haben, kann in der Regel kein Ersatz gewährt werden.
- Ein Ersatz wird nur bei personalisierten Bus-Pluscards gewährt und nur für:
- Abo-Monatskarten,
- namentlich registrierte Azubi-Monatskarten und Azubi-Wochenkarten,
- Ermäßigungsberechtigungen zum Erwerb und zur Benutzung von Azubi-Wochenkarten und Azubi-Monatskarten - Für den Ersatzdruck der Bus-Pluscard wird die oben aufgeführte Gebühr erhoben.
- Eine verlorengegangene, zerbrochene, eingerissene oder anderweitig beschädigte Bus-Pluscard wird ab dem Zeitpunkt des Ersatzdrucks der neuen Bus-Pluscard unwiderruflich und dauerhaft gesperrt.
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Bestimmungen zu einzelnen Fahrscheinarten
- Alle Fahrscheine gelten nur für die jeweils gelöste Fahrtstrecke auf der jeweils gelösten Linie. Wenn auf einem Teilstück der gesamten Fahrtstrecke mehrere Linien verkehren, dann gelten Monats-, Wochen-, Abo-Monats-, Azubi-Monats- und Azubi-Wochenkarten sowie Zehn-Fahrten-Karten auch auf dem gleichen Teilstück der anderen Linien.
- Wenn ein Fahrgast nacheinander mehrere Linien benutzt, dann wird auf jeder Linie der Fahrpreis für das jeweilige Teilstück erhoben. Sollte der so zustande kommende Gesamt-Fahrpreis jedoch höher sein als der Fahrpreis für 31 km (laut Tariftabelle), so wird als Gesamt-Fahrpreis nur der Fahrpreis für 31 km erhoben.
- Anspruchsberechtigt auf die Ermäßigungsberechtigung zum Erwerb und zur Benutzung von Azubi-Wochenkarten und Azubi-Monatskarten sind alle Personen gemäß § 1 PBefAusglV. Der Antrag auf Ermäßigungsberechtigung ist schriftlich (unter Beifügung eines Passbildes) mittels des von der VWG vorgegebenen Formulars zu stellen. Die Ermäßigungsberechtigung gilt für längstens ein Jahr. (Siehe auch >> Rubrik "Schülerbeförderung" >> Thema "Ermäßigungsberechtigung")
- Einzelfahrscheine gelten nur am Tag des Erwerbs und nur für eine einfache Fahrt ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung.
- Einzelfahrscheine, die im Vorverkauf erworben wurden, sind bei Antritt der Fahrt im Bus dem Fahrer zum Entwerten vorzulegen.
- Einzelfahrscheine und Kinder-Einzelfahrscheine des Regionalverkehrs können auch als Hin-und-zurück-Einzelfahrscheine erworben werden. Eine zusätzliche Ermäßigung wird hierbei nicht gewährt. Die Hin-und-zurück-Einzelfahrscheine gelten nur für eine einfache Hinfahrt und eine einfache Rückfahrt, jeweils ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung. Die Hin-und-zurück-Einzelfahrscheine sind bei Antritt der Rückfahrt im Bus dem Fahrer zum Entwerten vorzulegen.
- 10-Fahrten-Karten sind bei Antritt jeder Fahrt im Bus zu entwerten. Entwertet wird jeweils eine der 10 Fahrten.
- Beim Erwerb einer 10-Fahrten-Karte im Bus wird die erste der 10 Fahrten bereits entwertet.
- 10-Fahrten-Karten können bei jeder Fahrt nur einmal entwertet werden und deshalb bei jeder Fahrt nur durch eine Person benutzt werden.
- 10-Fahrten-Karten des Regionalverkehrs berechtigen innerhalb von 60 Minuten nach Entwertung zum erneuten Zustieg (ohne nochmalige Entwertung) in gleicher Fahrtrichtung (z.B. nach Umsteigen oder nach Fahrtunterbrechung) entlang der gelösten Fahrtstrecke (z.B. Weimar - Buttelstedt). Eine Umwegfahrt über eine längere Fahrtstrecke ist hingegen nicht zulässig. Umsteigen und Fahrtunterbrechung dürfen auch innerhalb der beiden Tarifpunkte erfolgen, die Anfangs- und Endpunkt der Fahrtstrecke darstellen (Beispiel "10-Fahrten-Karte Weimar - Sömmerda": Umsteigen und Fahrtunterbrechung sind zulässig in allen Unterwegsorten, z.B. Großbrembach, sowie auch innerhalb von Sömmerda).
- Monats-, Wochen-, Azubi-Monats- und Azubi-Wochenkarten sind wahlweise erhältlich:
a.) mit gleitender Gültigkeit (z.B. Monatskarte vom 20.05. bis 19.06. bzw. Wochenkarte von Mittwoch bis Dienstag). In diesem Fall beginnt die Gültigkeit sofort beim Erwerb des Fahrscheins und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des Folgemonats bzw. der Folgewoche.
b.) mit kalenderbezogener Gültigkeit (z.B. Monatskarte für Mai bzw. Wochenkarte für Kalenderwoche 21). In diesem Fall beginnt die Gültigkeit am ersten Tag des gelösten Monats bzw. der gelösten Woche und endet am letzten Tag des gelösten Monats bzw. der gelösten Woche. - Monats-, Wochen-, Abo-Monats-, Azubi-Monats- und Azubi-Wochenkarten des Regionalverkehrs berechtigen zum Umsteigen und zur Fahrtunterbrechung entlang der gelösten Fahrtstrecke (z.B. Weimar - Bad Berka). Eine Umwegfahrt über eine längere Fahrtstrecke ist hingegen nicht zulässig. Umsteigen und Fahrtunterbrechung dürfen auch innerhalb der beiden Tarifpunkte erfolgen, die Anfangs- und Endpunkt der Fahrtstrecke darstellen (Beispiel "Monatskarte Weimar - Sömmerda": Umsteigen und Fahrtunterbrechung sind zulässig in allen Unterwegsorten, z.B. Großbrembach, sowie auch innerhalb von Sömmerda.
- Abo-Monatskarten werden für jedermann auf Antrag zu besonderen Vertragsbedingungen ausgegeben. Der Antrag auf Abo-Monatskarte ist schriftlich (unter Beifügung eines Passbildes) mittels des von der VWG vorgegebenen Formulars zu stellen.
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Sonderregelungen
Ermäßigungen
Für Sonderkunden mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer und ggf. mit begrenztem Geltungsraum können Ermäßigungen gewährt werden, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit der VWG nicht verschlechtert wird.
Die Ermäßigungen betragen höchstens 50 Prozent der gültigen Fahrpreise.
Für folgende Fahrten sind Ermäßigungen möglich:
- Gruppenfahrten,
- Besucherverkehr zu Ausstellungen,
- Fahrten im Einkaufsverkehr,
- Schülerausflugs- oder Besichtigungsfahrten,
- Gesellschaftsfahrten,
- Fahrten im Freizeit- und Touristikverkehr sowie
- Fahrten zu Sonder- und Großveranstaltungen.
Die Ermäßigungen und Verkaufsbedingungen werden von Fall zu Fall besonders bekannt gegeben. Mindestens eine Woche vor Fahrtantritt ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich, ausgenommen sind die regulären Gruppenfahrten (siehe obige Tabelle "Fahrpreise und deren Berechnung"), welche mit 10 % rabattiert werden.
Kombi-Ticket
Wird mit Veranstaltern oder Beherbergungsstätten vereinbart, dass Eintrittskarten oder Gästeausweise zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, gelten diese als Kombi-Ticket, wenn sie
- über eine fortlaufende Registriernummer verfügen,
- das VWG - Signet tragen,
- den Geltungsbereich und die Geltungsdauer und
- den Benutzungsberechtigten eindeutig ausweisen.
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Weitere Tarifangebote (zum Teil saisonal)
siehe Seite "Sondertarife"
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| Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH - Auenstr. 1, 99610 Sömmerda |
| Postanschrift: Erhardtstraße 10, 99610 Sömmerda - Telefon: 03634 / 372 20 00 - Telefax: 03634 / 372 20 20 |
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| Auskunftszentrale Telefon: 0700 / 55 44 55 55 |
| (aus dem Festnetz der Dt.Telekom 0,062 Euro je 30 sek., vor 9 Uhr 0,062 Euro je 60 sek.) |
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News vom: 03.09.2010
"Bus total ! Ein Tag - ein Euro" am 14.10.2010
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| Für nur 1,00 Euro den ganzen Tag lang Bus fahren. ... |
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