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| Bus-Pluscard |
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| Bei der VWG des ÖPNV Sömmerda mbH werden die meisten Fahrscheine auf kontaktlos lesbare Chipkarten (Bus-Pluscards) gespeichert. |
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| Inhaltsverzeichnis |
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| Bus-Pluscard - So einfach gehts |
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| Bus-Pluscard für Schüler (1.-10. Klasse) |
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| Schuljahresbeginn: Hier die Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Schuljahresbeginn |
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| Interessante Fakten zur Bus-Pluscard |
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| Vorteile der kontaktlos lesbaren Chipkarten |
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| Bus-Pluscard verloren ? |
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| Chronologie der Einführung der Bus-Pluscards in den Jahren 2006 bis 2008 |
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Bus-Pluscard - So einfach gehts
- Beim erstmaligen Kauf einer Wochen-, Monats- oder 10-Fahrten-Karte erhalten Sie kostenlos eine Bus-Pluscard, auf der Ihr Fahrschein gespeichert wird.
- Beim Kauf erhalten Sie außerdem eine Papierquittung. Diese dient als Beleg für Ihre Unterlagen.
- Im Falle einer bestehenden Fahrscheinanerkennung (z.B. Stadtverkehr Erfurt) gilt diese Quittung dort als Fahrschein.
- Wenn Sie das nächste Mal den Bus betreten, halten Sie Ihre Chipkarte an die rechte Seite des Lesegeräts. Mit einem doppelten Signalton wird die Gültigkeit bestätigt.
- Bei Zehn-Fahrten-Karten bitte noch einen Moment warten, damit der Fahrer die Entwertung vornehmen kann.
- Wichtig für Schüler, Auszubildende, Studenten:
Für den Kauf einer Azubi-Monatskarte oder Azubi-Wochenkarte ist eine personalisierte Bus-Pluscard mit Ermäßigungsberechtigung und Passbild erforderlich.
(siehe auch: >> Rubrik "Schülerbeförderung" >> Unterrubrik "Ermäßigungsberechtigung") - Weitere Fragen, die Schüler und Auszubildende betreffen (insbesondere zum Schuljahreswechsel), werden weiter unten auf dieser Seite beantwortet.
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Bus-Pluscard für Schüler (1.-10. Klasse)
- Schüler der 1. bis 10. Klassen erhalten in der Regel zu Beginn des Schuljahres, in dem sie erstmals den Linienbusverkehr nutzen, kostenlos eine persönliche Bus-Pluscard, die ihnen in der Schule ausgehändigt wird.
- Kostenträger für die Fahrtkosten ist in diesem Fall der Schulträger, das heißt in der Regel der jeweilige Landkreis, in dem der Schüler wohnt.
- Das Schülerticket für Schüler der 1.-10. Klassen, das auf der Bus-Pluscard aufgespeichert ist, beschränkt sich stets auf die Strecke vom Wohnort zum Schulort und zurück.
- Es kann einige Ausnahmen geben, bei denen Schüler nicht automatisch eine kostenlose Bus-Pluscard mit Fahrtberechtigung erhalten, zum Beispiel:
- wenn Schüler im Landkreis wohnen, aber eine Schule in den Städten Weimar oder Erfurt besuchen
- wenn Schüler in Weimar oder Erfurt wohnen, aber eine Schule im Landkreis besuchen
- wenn Schüler nicht die vom Schulträger festgelegte Schule besuchen bzw. nicht das nächstgelegene Gymnasium
- wenn Schüler in einem anderen Ort wohnen als sie gemeldet sind
- wenn die Entfernung zur Schule (z.B. innerorts) unter 2 km bzw. 3 km liegt
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Schuljahresbeginn: Hier die Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Schuljahresbeginn
- Gymnasiasten der neuen 11. Klassen und Auszubildende des neuen 1. Lehrjahres, die noch eine Bus-Pluscard aus dem vergangenen Schuljahr besitzen, können diese weiter benutzen.
Die Fahrtberechtigung aus dem alten Schuljahr ist allerdings abgelaufen. Diese Schüler müssen sich im Bus oder am Kundencenter des Busbahnhofs Sömmerda selbst Fahrscheine kaufen, die dann auf die Bus-Pluscard gespeichert werden.
Wichtig: Für Azubi-/Schüler-Wochenkarten und Azubi-/Schüler-Monatskarten wird als Voraussetzung eine Ermäßigungsberechtigung benötigt, die zuvor beantragt werden muss.
(siehe dazu: >> Rubrik "Schülerbeförderung" >> Unterrubrik "Ermäßigungsberechtigung")
Die Ermäßigungsberechtigung wird auf der Bus-Pluscard gespeichert. - Schüler der neuen 2. bis 10. Klassen, die nach wie vor die selbe Schule besuchen und noch im selben Ort wohnen, benutzen einfach ihre bereits vorhandene Bus-Pluscard weiter. Diese wird bei der ersten Fahrt im Bus automatisch mit der Fahrtberechtigung für das neue Schuljahr beschrieben (am Kartenlesegerät).
- Bei Schulwechsel (z.B. zwischen 4. und 5. Klasse) kann in den meisten Fällen ebenfalls die vorhandene Bus-Pluscard weiter benutzt werden. Diese wird bei der ersten Fahrt im Bus automatisch mit der Fahrtberechtigung (gegebenenfalls neue Fahrtstrecke) für das neue Schuljahr beschrieben (am Kartenlesegerät). Voraussetzung ist, dass der Schulträger weiterhin die Fahrtkosten übernimmt.
Falls die VWG des ÖPNV in einzelnen Fällen eine neue Bus-Pluscard ausdrucken muss, so wird diese am Anfang des Schuljahrs in der Schule ausgegeben. - Schüler der neuen 1. Klassen, deren Fahrtkosten der Schulträger übernimmt, erhalten kostenlos eine Bus-Pluscard mit der Fahrtberechtigung für das Schuljahr. Diese wird Anfang des Schuljahrs in der Schule ausgegeben.
- Schüler ab der 10. Klasse benötigen entsprechend der Tarifbestimmungen eine Bus-Pluscard mit Passbild. Wenn das Bild noch nicht vorliegt, sollte es unverzüglich per Post oder e-Mail an die VWG des ÖPNV gesendet werden (Adresse siehe ganz unten).
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Interessante Fakten zur Bus-Pluscard
- Sie können Ihre Bus-Pluscard mehrere Jahre lang behalten und immer wieder neue Fahrscheine darauf speichern lassen.
- Es können auch bis zu fünf verschiedene Fahrscheine gleichzeitig gespeichert werden, zum Beispiel:
- Eine Monatskarte Straußfurt - Sömmerda und eine 10-Fahrten-Karte Sömmerda - Kölleda
- Eine Wochenkarte Weißensee - Sömmerda für diese Woche und eine zeitlich daran anschließende Monatskarte für die gleiche Strecke
- Am Busbahnhof Sömmerda können Sie Chipkarten-Hüllen für 0,60 Euro erwerben. Die Chipkarte kann bei der kontaktlosen Prüfung am Lesegerät im Bus in der Hülle bleiben.
- Einzelfahrscheine werden weiterhin als Papierfahrscheine verkauft.
- Ältere 10-Fahrten-Karten (auf Papier) bleiben weiter gültig, bis alle Fahrten abgestrichen sind.
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Vorteile der kontaktlos lesbaren Chipkarten
- Die Fahrausweiskontrolle wird vereinfacht und beschleunigt.
- Längere Haltbarkeit des Fahrscheins (kein Ausbleichen, Verwischen, Zerreißen)
- Manipulationen an Fahrscheinen werden erschwert.
- Bei Zehn-Fahrten-Karten wird eine Umsteigeberechtigung eingeräumt. In diesem Fall wird nach dem Umsteigen im zweiten Bus nur die Gültigkeit geprüft und keine weitere Fahrt abgebucht.
- Nutzung für Marketingmaßnahmen
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Bus-Pluscard verloren ?
- Wenn es Schüler der 1.-10. Klassen betrifft:
Bitte hier weiterlesen: Rubrik "Schülerbeförderung" >> Unterrubrik "Fahrkarte verloren" - Ansonsten gilt der nachfolgende Auszug aus den Tarifbestimmungen:
- Für Fahrscheine, die sich auf verlorengegangenen, zerbrochenen, eingerissenen oder anderweitig beschädigten Bus-Pluscards befunden haben, kann in der Regel kein Ersatz gewährt werden.
- Ein Ersatz wird nur bei personalisierten Bus-Pluscards gewährt und nur für:
- Abo-Monatskarten,
- namentlich registrierte Azubi-Monatskarten und Azubi-Wochenkarten,
- Ermäßigungsberechtigungen zum Erwerb und zur Benutzung von Azubi-Wochenkarten und Azubi-Monatskarten - Für den Ersatzdruck der Bus-Pluscard wird die oben aufgeführte Gebühr (5,00 Euro) erhoben.
- Eine verlorengegangene, zerbrochene, eingerissene oder anderweitig beschädigte Bus-Pluscard wird ab dem Zeitpunkt des Ersatzdrucks der neuen Bus-Pluscard unwiderruflich und dauerhaft gesperrt.
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Chronologie der Einführung der Bus-Pluscards in den Jahren 2006 bis 2008
Chipkartennutzung seit April 2006:
- Alle Schülermonatskarten der 1.-10. Klassen, deren Kosten der Schulträger bezahlt
- Alle Abo-Monatskarten
- Im Laufe der Zeit wurden technische „Kinderkrankheiten“ weitestgehend beseitigt.
Chipkartennutzung seit 25.06.07:
- Alle Monatskarten, Wochenkarten und 10-Fahrten-Karten auf den Linien 224 (Weimar - Rohrbach) und 228 (Weimar - Kromsdorf - Pfiffelbach). Diese beiden Linien wurden für eine Testphase ausgewählt.
Chipkartennutzung seit 01.08.07:
- Alle Azubi-/Schüler-Monatskarten und Azubi-/Schüler-Wochenkarten im gesamten Liniennetz (damals Kreise Sömmerda und Weimarer Land).
- Die hierfür erforderliche Ermäßigungsberechtigung wird (bei Vorliegen des erforderlichen Antragsformulars) ebenfalls elektronisch auf der Chipkarte gespeichert. Eine separate Kundenkarte (wie bisher) wird nicht mehr benötigt.
Chipkartennutzung seit 01.11.2007:
- Alle Monatskarten, Wochenkarten und 10-Fahrten-Karten im Weimarer Land.
Chipkartennutzung seit 01.04.2008:
- Alle Monatskarten, Wochenkarten und 10-Fahrten-Karten im gesamten Liniennetz (damals Kreise Sömmerda und Weimarer Land).
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| Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH - Auenstr. 1, 99610 Sömmerda |
| Postanschrift: Erhardtstraße 10, 99610 Sömmerda - Telefon: 03634 / 372 20 00 - Telefax: 03634 / 372 20 20 |
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| Auskunftszentrale Telefon: 0700 / 55 44 55 55 |
| (aus dem Festnetz der Dt.Telekom 0,062 Euro je 30 sek., vor 9 Uhr 0,062 Euro je 60 sek.) |
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News vom: 19.07.2010
Der neue Fahrplan 2010/2011 ist da !
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| Seit 27. Juni 2010 gilt der neue Fahrplan 2010/2011 ... |
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