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| Schülerbeförderung |
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Schülerbeförderung vom Wohnort zum Schulort im Linienverkehr
Im Verkehrsgebiet der Verwaltungsgesellschaft (VWG) des ÖPNV Sömmerda mbH wird die Schülerbeförderung zwischen Wohn- und Schulort für mehrere tausend Schüler im Linienverkehr durchgeführt (seit 1993).
Dies steht in Übereinstimmung mit dem Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und dem Thüringer ÖPNV-Gesetz. Reine "Schulbusse" verkehren nur in Ausnahmefällen (siehe Thema "Vertragsverkehre").
Was bedeutet das ?
- Die VWG des ÖPNV erhält vom Schulträger (das ist in der Regel der Landkreis) die Einnahmen aus den Schüler - Monatsfahrkarten. Die Häufigkeit der Linienfahrten und deren Kilometerlänge werden allerdings nicht vergütet. Die VWG des ÖPNV muß das Linienangebot deshalb sehr sorgfältig kalkulieren, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu wahren.
- Bei der Schülerbeförderung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Linienverkehr, z.B. das Personenbeförderungsgesetz und die Beförderungsbedingungen.
- In den Spitzenzeiten der Schülerbeförderung ist es nicht immer vermeidbar, dass auch Stehplätze genutzt werden müssen. In der Regel betrifft dies jedoch nur kurze Strecken.
- Grundsätzlich dürfen die Busse im Linienverkehr so viele Fahrgäste aufnehmen, wie es laut Fahrzeug - Zulassung erlaubt ist. Die zulässigen Sitz- und Stehplätze sind im Innenraum jedes Busses ausgehängt. Bei der Planung des Fahrplans achtet die VWG des ÖPNV jedoch darauf, daß die maximale Platzkapazität möglichst nur zu 80 % ausgeschöpft wird.
- Bei unvorhersehbaren Stundenplan - Änderungen kann es allerdings vorkommen, daß die Kapazität der Busse nicht ausreicht. Hier ist auch die Verantwortung der Schulen selbst gefragt, um solche Situationen zu vermeiden.
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| Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH - Erhardtstraße 10, 99610 Sömmerda |
| Geschäftsstelle Telefon: (03634) 3722000 - Telefax: (03634) 3722020 |
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| Auskunftszentrale Telefon: (0700) 55445555 |
| (aus dem Festnetz der Dt.Telekom 0,063 Euro je 30 sek., vor 9 Uhr 0,063 Euro je 60 sek.) |
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